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AGB's
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
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1. Allgemeines
1.1.
Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen, insbesondere
die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers, bedarf
unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
1.2.
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns
nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch
Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden
gelten nur dann, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
1.3.
Bei Verwendung der gelieferten Waren sind eventuelle
Schutzrechte Dritter zu beachten.
1.4.
Ständige Weiterentwicklung und Streben nach Verbesserung in
Leistung und Verlässlichkeit können in Ausnahmefällen dazu führen,
dass einige Angaben, die zum Zeitpunkt der Drucklegung dem
neuesten Stand der Dinge entsprechen, nicht mehr für Ihr Modell
zutreffen Wir liefern dann das Nachfolgemodell.
2. Lieferung
2.1.
Soweit wir eigene Verpackungs- und Transportmittel stellen,
gelten unsere besonderen Versandbedingungen bzw. die jeweils
gültige Preisliste hierfür.
2.2.
Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist,
ruht unsere Lieferpflicht.
2.3.
Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist
ist Lieferverzug erst nach dem Setzen einer angemessenen
Nachfrist gegeben.
3. Berechnung
3.1.
Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich unsere Lieferungen
zunächst ab Lager.
3.2.
Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen
Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluss, ist der Kunde
berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der
Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der nicht abgenommenen Mengen
zurückzutreten.
3.3.
Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.
3.4.
Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns
gemachten Preise die zur Zeit des Angebotes gültigen Fracht-
und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zu Gunsten oder
zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht- und
Nebengebührensätze für unsere Lieferungen angepasst, ohne dass dem
Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
3.5.
Bei Bestellungen unter SFr. 100,-- Warenwert müssen wir aufgrund
der hart kalkulierten Preise SFr. 15,-- Administrationskosten
berechnen. Wir bitten Sie, dies bei Ihren Bestellungen zu
berücksichtigen.
3.6.
Bei Nachnahmebestellungen belaufen sich die Zusatzkosten
Wir bitten Sie, dies bei Ihren Bestellungen zu berücksichtigen.
4. Widerrufs und Rückgaberecht
I. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
4.1.
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages
gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang
der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten
und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem
Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
4.2.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemässe
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten.
Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und
sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine
Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr
als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
4.3.
Die Ware muss „FREI“ an uns gesendet werden. Unfreie Sendungen
werden von uns nicht angenommen
4.4.
Smartcards sind vom Umtausch ausgeschlossen
4.5.
In Fällen höherer Gewalt - als solche gelten diejenigen Umstände
und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen
Betriebsführung nicht verhindert werden können - ruhen
die Verpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung
und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende
Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide
Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen
Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten.
Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
5. Zahlung
5.1.
Wir liefern zurzeit nur noch per Post-Nachnahme oder Vorauskasse.
5.2.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt
der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen, mindestens
jedoch 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet.
5.3.
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir
unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder
Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und
sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig
zu stellen.
5.4
Bei Waren die per Nachnahme bestellt wurden, und bei denen die
Annahme durch den Kunden verweigert wird, oder aber wenn die
Lieferung trotz Benachrichtigung nicht abgeholt wurde, sind wir
berechtigt unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren
Schadens SFr. 100.-- Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen.
6. Versand
6.1.
Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des
Empfängers.
6.2.
Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg
Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen.
Dadurch bedingte Mehrkosten, auch bei frachtfreier Lieferung,
gehen zu Lasten des Käufers.
7. Gewährleistung
7.1.
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer
Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgten
nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen
Prüfungen und Versuchen.
7.2.
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von
acht Tagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln nach
ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt
der Ware schriftlich unter Beifügung der Belege erhoben werden.
7.3.
Unsere Gewährleistungspflicht, Wandlung, Minderung oder
Nachbesserung: Beanstandete Ware darf nur mit unserem
ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
7.4.
Die beanstandete Ware ist kostenfrei an unseren Sitz zu senden
Die Rücksendung erfolgt frei.
7.5.
Auf freiprogrammierbare CI-Module kann kein Garantieanspruch geltend
gemacht werden.
8. Schadenersatz
8.1.
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur
Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem Schadenstiftenden
Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmängel. Dies gilt nicht,
soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften
Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die
gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
9.2.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware
entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir
als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im
Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
9.3.
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen
sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief
mitzuteilen.
9.4.
Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht
den Rücktritt vom Vertrag.
9.5.
Die Ware und an ihre Stelle tretende Forderungen dürfen vor
vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte
verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
9.6.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr
als 33 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit
Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1.
Erfüllungsort für die Leistung ist der jeweilige Abgangsort
der Ware Erfüllungsort für die Zahlung ist Eschenbach / Schweiz.
10.2.
Hat der Käufer seinen Sitz im Ausland, so kann nach unserer
Wahl entweder der ordentliche Gerichtsweg nach 10.1 beschritten
werden oder aber abverlangt werden, dass sämtliche
Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder
im Zusammenhang mit ihm ergeben, einschliesslich solcher über
die Gültigkeit dieses Vertrages und dieser Schiedsklausel, unter
Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach der Vergleichs- und
Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von
einem oder mehreren gemäss dieser Ordnung ernannten
Schiedsrichtern endgültig entschieden werden.
Eschenbach 06.Juni.2009 |
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